Strafbefreiende Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist durch die Medien und einigen Prominenten in jüngster Vergangenheit publik geworden. Die Gründe nicht erklärter Einkünfte sind verschieden. Doch klar ist: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuerhinterziehung kann eine Freiheitsstrafe zur Folge haben. Die Selbstanzeige beugt dieser vor.
Bei der Selbstanzeige gelten für jeden die gleichen Regeln – ob tausend oder eine Million Euro hinterzogen wurden: Nicht erklärte Einkünfte, z.B. Kapitalvermögen müssen vollumfänglich nacherklärt werden. Auf die Steuernachzahlungsbeträge werden sechs Prozent Hinterziehungszinsen und je nach Höhe der nachzuzahlenden Steuer ggf. auch ein Zuschlag erhoben.
Die Selbstanzeige hat nur dann strafbefreiende Wirkung, wenn sie vor einem Ermittlungsverfahren der zuständigen Behörden oder einer Prüfungsanordnung seitens des Finanzamts (Betriebsprüfung) eingereicht wurde, sie vollständig ist und der Betreffende die auf ihn entfallenden finanziellen Forderungen fristgerecht begleichen kann.
Für die strafbefreiende Selbstanzeige gibt es kein klassisches Formular. Betroffene müssen sich vertrauensvoll an einen Steuerberater wenden. Michael Rudy beschreitet mit den Betroffenen gemeinsam und vertrauensvoll den notwendigen Weg. Er beschafft sich die nötigen Unterlagen, prüft sie und informiert das zuständige Finanzamt. Vertrauen, Profession und die nötige Erfahrung (weit über 100 Fälle wurden bereits erfolgreich begleitet) ermöglichen Michael Rudy, dieses hochsensible Verfahren gemeinsam mit seinen Mandanten erfolgreich abzuwickeln. Sämtliche Unterlagen, welche für eine strafbefreiende Selbstanzeige von Bedeutung sind, werden in der Regel persönlich dem zuständigen Finanzamt übergeben.
Seitens einiger Politiker wurde in letzter Zeit der Gedanke der Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige publiziert. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon nicht auszugehen, denn die Finanzverwaltung bekommt auf relativ einfache Weise ohne weiteren eigenen Ermittlungsaufwand entsprechende Mehrsteuern. Es ist jedoch gegenwärtig davon auszugehen, dass die Regeln der strafbefreienden Selbstanzeige weiter verschärft werden, d.h. insbesondere Zuschläge erhöht oder auch Verjährungszeiträume verlängert werden.